SABD GmbH

chemisch-physikalische
Abfallbehandlung

Annahmebedingungen für die chemisch-physikalische Behandlung von Abfällen in der CPB der Sala Abfallbehandlung und Dienstleistungen GmbH

  1. Angenommen werden nur die nicht gefährlichen und gefährlichen Abfälle, die im Annahmekatalog aufgeführt sind. Die Annahme der Abfälle erfolgt vorbehaltlich freier Anlagenkapazitäten.
  2. Die Übernahme erfolgt bei Anlieferung durch den Abfallerzeuger oder dessen Beauftragten
      • nach Vorliegen behördlich genehmigter Einzel-/ Sammelentsorgungsnachweise in Verbindung mit dem Begleitschein/ Übernahmeschein
      • nach der erklärten Zustimmung des Anlagenbetreibers zum Anlieferungstermin. Der Termin sollte 48 Stunden vorher per Fax oder E-Mail avisiert werden.
  3. Mit Übergabe der unterzeichneten Begleit-/Übernahmescheine zu den Einzel-/Sammelentsorgungsnachweisen (Entsorgungsvertrag) wird die SABD ausdrücklich mit der gesetzeskonformen Beseitigung / Verwertung der durch die Entsorgungsverträge beschriebenen Abfälle zu den im einzelnen festgelegten Konditionen beauftragt. Einer gesonderten Auftragserteilung bedarf es nicht.
  4. Die Verpackung und Kennzeichnung des Abfalls müssen der GGVS/ADR entsprechen. Begleitschein Nr. und Anlieferungsdatum müssen auf dem Gebinde vermerkt sein.
  5. Der Abfallerzeuger hat den Anlagenbetreiber vor der Anlieferung darüber zu informieren, wenn die anzuliefernden Abfälle in ihrer Zusammensetzung von der im Entsorgungsnachweis enthaltenen Beschreibung abweichen.
  6. Bei Anlieferung des Abfalls erfolgt eine Identifikationskontrolle. Außerdem wird eine Rückstellprobe genommen. Sollte anhand der Identifikationskontrolle festgestellt werden, daß gegenüber der Deklaration erhöhte Inhaltsstoffe vorhanden sind, werden dadurch bedingte Entsorgungsmehrkosten dem Abfallerzeuger in Rechnung gestellt. Auf Wunsch des Abfallerzeugers wird die Rückstellprobe geteilt und ihm zur Hälfte übergeben.
  7. Grundsätzlich kann der Anlagenbetreiber bei Nichtübereinstimmung von Deklarations- und Identifikationsanalyse die Annahme verweigern. Das gilt insbesondere bei der Feststellung von AOX, Perchlorat, PFOS, LHKW und org. Komplexbildnern (z. B. EDTA, NTA u. ä.), sofern diese Stoffe nicht Bestandteil der Deklarationsanalyse waren.
  8. Der Abfallerzeuger erkennt die vom Anlagenbetreiber ermittelten Analysenergebnisse und Gewichte an.
  9. Der Abfallerzeuger hat den gesamten Schaden, der dem Anlagenbetreiber auf Grund unterbliebener und unvollständiger Angaben über Fremdstoffanteile im Abfall entsteht, zu ersetzen.
  10. Der angelieferte Abfall bleibt bis zur Bezahlung der Rechnung Eigentum des Abfallerzeugers.
  11. Jede Verunreinigung des Werkgeländes ist zu vermeiden und im Falle des Eintritts vom Verursacher unverzüglich in Absprache mit dem Anlagenbetreiber zu beseitigen.

Annahmekatalog

  • 04 01 04    chromhaltige Gerbereibrühe
  • 04 01 05    chromfreie Gerbereibrühe
  • 04 02 19*    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
  • 06 01 01*    Schwefelsäure und schweflige Säure
  • 06 01 02*    Salzsäure
  • 06 01 03*    Flusssäure
  • 06 01 04*    Phosphorsäure und phosphorige Säure
  • 06 01 05*    Salpetersäure und salpetrige Säure
  • 06 01 06*    andere Säuren
  • 06 01 99*    Abfälle a. n. g.
  • 06 02 03*    Ammoniumhydroxid
  • 06 02 04*    Natrium- und Kaliumhydroxid
  • 06 02 05*    andere Basen
  • 06 02 99    Abfälle a. n. g.
  • 06 03 11*    feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten
  • 06 03 13*    feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten
  • 06 03 14    feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen
    06 04 05*    Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten
  • 06 04 04* quecksilberhaltige Abfälle
  • 06 05 02*    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
    06 07 04*    Lösungen und Säuren, z.B. Kontaktsäure (z.B. Kontaktsäure - anorganisch)
  • 07 01 11*    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
  • 07 01 99    Abfälle a. n. g. (nur Oxalsäure)
  • 07 02 11*    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
  • 07 03 11*    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
  • 07 04 11*    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
  • 07 05 11*    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
  • 07 06 11*    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
  • 07 07 11*    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
  • 08 01 21*    Farb- oder Lackentfernerabfälle (anorganisch)
  • 08 02 03    wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten
  • 08 03 08    wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben enthalten
  • 09 01 01*    Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis
  • 09 01 02*    Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis
  • 10 01 09*    Schwefelsäure
  • 10 01 18*    Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 10 01 20*    Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 10 01 22*    wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 10 01 23    wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 22 fallen
  • 10 11 19*    feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 10 14 01*    quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung
  • 11 01 05*    saure Beizlösungen
  • 11 01 06*    Säuren a. n. g.
  • 11 01 07*    alkalische Beizlösungen
  • 11 01 08*    Phosphatierschlämme
  • 11 01 09*    Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 11 01 10    Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen
  • 11 01 11*    wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 11 01 12    wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 11 fallen
  • 11 01 13*    Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 11 01 14    Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 13 fallen
  • 11 01 15*    Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 11 01 16*    gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
  • 11 01 98*    andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 11 01 99    Abfälle a. n. g.
  • 11 03 01*    cyanidhaltige Abfälle
  • 12 01 09*    halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen (mit maximal 0,1 Ma% Mineralkohlenwasserstoffe und anorganische, gefährliche Stoffe enthaltend)
  • 15 02 02*    Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (nur anorganisch)
  • 16 02 13*    gefährliche Bauteile 22) enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen (z. B. Pumpen, Schieber, Rohrleitungen)
  • 16 02 14    gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen (z. B. Pumpen, Schieber, Rohrleitungen)
  • 16 02 15*    aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bauteile (anorganisch)
  • 16 03 03*    anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 16 03 04    anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen
  • 16 05 06*    Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien
  • 16 05 07*    gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
  • 16 05 09    gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen
  • 16 06 06*    getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren
  • 16 07 09*    Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
  • 16 07 99    Abfälle a. n. g. (anorganisch)
  • 16 09 01*    Permanganate, z.B. Kaliumpermanganat
  • 16 09 02*    Chromate, z.B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat
  • 16 09 03*    Peroxide, z.B. Wasserstoffperoxid
  • 16 09 04*    oxidierende Stoffe a. n. g. (anorganisch)
  • 16 10 01*    wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
  • 16 10 02    wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen (anorganisch)
  • 16 10 03*    wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
  • 16 10 04    wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen (anorganisch)
  • 18 01 06*    Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (anorganisch)
  • 18 01 07    Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen (anorganisch)
  • 18 02 05*    Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (anorganisch)
  • 18 02 06    Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen (anorganisch)
  • 19 01 06*    wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle
  • 19 02 05*    Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 19 02 06    Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 05 fallen
  • 19 07 02*    Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält (anorganisch)
  • 19 07 03    Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 07 02 fällt (anorganisch)
  • 19 08 06*    gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
  • 19 08 13*    Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 19 13 05*    Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
  • 19 13 07*    wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten (anorganisch)
  • 19 13 08    wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 07 fallen (anorganisch)
  • 20 01 14*    Säuren
  • 20 01 15*    Laugen
  • 20 01 17*    Fotochemikalien

Sala Abfallbehandlung und Dienstleistungen GmbH
Frank-Schweitzer-Straße 3
12681 Berlin

  • Email: mail@sabd.de
  • Tel.: +49 30-54 98 76 53
  • Fax: +49 30-54 98 76 54


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